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Emissionsmessungen

Bei Verbrennungsprozessen entstehen vielfältige Reaktionsprodukte. Für einige davon hat der Gesetzgeber zulässige Höchstgrenzen in Abgasen festgelegt.

In Südtirol enthält das Landesgesetz vom 16.03.2000 Nr. 8 („Bestimmungen zur Luftreinhaltung“, siehe http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/luft/luft-gesetzgebung.asp) Bestimmungen zum Schutze der Luftqualität und legt Emissionsgrenzwerte für Emissionspunkte je nach Art der Tätigkeit bzw. Anlage fest.

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Betreiber von emissionsrelevanten Anlagen sind gemäß Landesgesetz verpflichtet, periodische Messungen der Luftschadstoffe durchzuführen (in der Regel einmal jährlich).

Unsere Fachkräfte sind mit unserem modernen Gerätepark in der Lage, sämtliche vorgeschriebene Emissionsmessungen gemäß Landesgesetz durchzuführen. Alle Geräte entsprechen den aktuellen Vorschriften und werden regelmäßig von

unabhängiger Stelle überprüft und kalibriert. Wir messen Heizanlagen (Gas, Öl, Holz), BHKW, Räucheranlagen, Produktionsanlagen, Motoren, Turbinen, usw.

Regelmäßige Messungen erlauben es dem Anlagenbetreiber, eventuelle Grenzwertüberschreitungen zu erkennen und ermöglichen so ein rasches Eingreifen, um einen normgerechten Betriebszustand herzustellen und Bußgelder seitens der Landesverwaltung zu vermeiden.

Sie haben Fragen zum Thema Emissionsmessungen in Südtirol, oder Sie möchten ein Angebot für eine Emissionsmessung / Abgasmessung in Südtirol? Wir beraten Sie gerne.

Umweltlärmmessungen

Lärmimmissionen können anhand von Berechnungen oder Messungen ermittelt werden. Dabei gelten Lärmmessungen oft als einzige Lärmermittlungsmethode, die von allen Parteien akzeptiert wird.

 

Gerne erarbeiten wir für Sie ein detailliertes Messkonzept und führen mit unseren  geprüften Schallpegelmesser Lärmmessungen durch. Die Auswertung der Messdaten erfolgt mit modernster Software, wobei allfällige Störgeräusche ausgefiltert werden.

 

 

 Wir bietet Ihnen u. a. folgende Lärmmessungen an:

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  • Straßenverkehrslärm

  • Eisenbahnlärm

  • Industrie- und Gewerbelärm (Industriebetriebe, Lüftungs-, Heizungs- und Kälteanlagen etc.)

  • Baulärm

  • Veranstaltungslärm

  • Nachbarschaftslärm

  • Messungen nach Schall- und Laserverordnung (Discolärm, Musikbar etc.)

  • Bauakustische Messungen (Luftschall, Trittschall, Geräusche haustechnischer Anlagen etc.)

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